2024-28

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Partei X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung Die in der Schweiz domizilierte X AG hat – zusammen mit der im Ausland domizilierten Y GmbH als Gruppe –zwischen 2019 und 2020 unter Einsatz von Vermittlern von über 900 Anlegern Darlehen im einstelligen Millionenbereich entgegengenommen. Der Hintergrund der Entgegennahme der Darlehen war die Finanzierung von zwei Immobilienprojekten im Ausland, welche jedoch nicht realisiert wurden. Die FINMA stellte fest, dass die X AG gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hat, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen. Die natürlichen Personen A und B leisteten in ihrer jeweiligen Funktion einen massgeblichen Beitrag an dieser unerlaubten Tätigkeit und haben damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt. Aufgrund der finanziellen Lage der X AG hat das zuständige Gericht vor Abschluss des Verfahrens den Konkurs über die Gesellschaft eröffnet.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
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Entscheiddatum 12.03.2024
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