2024-21

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Partei Bank X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Bank X liess die FINMA durch ihr Auskunftsverhalten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung eines Falles im falschen Glauben bezüglich der Existenz (bzw. Nicht-Existenz) von spezifischen Dokumenten über die individuelle Verantwortlichkeit, welche von der FINMA angefragt worden waren. Erst als eine von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte später erneut entsprechende Dokumente anforderte, erfuhr die FINMA von deren Existenz, wobei die Bank anfänglich weiterhin nicht sämtliche Dokumente vollständig offenlegte. Im Ergebnis hat die Bank damit ihre Auskunftspflicht gemäss Art. 29 Abs. 1 FINMAG schwer verletzt.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation -
Entscheiddatum 29.11.2024
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