2023-22

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Partei X AG in Liquidation, natürliche Personen A, B und C
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung Die in der Schweiz domizilierte X AG hat über einen Zeitraum von über einem halben Jahr unter Einsatz von Vermittlern Anleihen ausgegeben und in die-sem Rahmen von mindestens 68 Personen mit Wohnsitz im Ausland Gelder im Umfang von insgesamt rund EUR 2,74 Mio. entgegengenommen. Die ausgegebenen Anleihen der X AG erfüllten jedoch die gesetzlichen Anforderungen an eine Anleihensobligation gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV nicht, da sie von den betroffenen Personen insbesondere nach Laufzeitbeginn und zu jeweils variierenden Daten gezeichnet wurden sowie die Liberie-rung der Anleihen fortlaufend über mehrere Monate hinweg erfolgte. Die FINMA stellte fest, dass die X AG gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hat, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen. Die natürlichen Personen A, B und C leisteten in ihrer jeweiligen Funktion einen massgeblichen Beitrag an der unerlaubten Tätigkeit und haben damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation von Unterlassungsanweisungen gegen A und C für die Dauer von je drei Jahren (Art. 34 FINMAG) sowie Unterlassungsanweisung gegen B (ohne Publikation).
Rechtskraft nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-214/2024
Kommunikation -
Entscheiddatum 14.11.2023
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