2023-20

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Partei X AG
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema andere
Zusammenfassung Die X AG betreibt ein Online-Portal, auf dem Nutzende verschiedene Versicherungstypen von verschiedenen Anbietern vergleichen können. Sie präsentiert dabei einer interessierten Person aufgrund individueller Informationen und Suchkriterien aus der Fülle existierender Angebote eine massgeschneiderte Produkterangliste mit der Möglichkeit zur Offertanfrage beim Versicherungsunternehmen. So können die Nutzenden anhand der auf dem individuellen Suchprofil beruhenden Rangliste eine Versicherungsofferte einholen. Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft der X AG vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung. Die X AG hat ihr ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem ihre als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwester-Gesellschaft für die Bestellung der Offerten zuständig ist. Der Prozess bleibt jedoch grundsätzlich gleich, indem auf der Website aufgrund eines Versicherungsvergleichs Offerten bestellt werden können. Die für die Vermittlung eines Produkts entscheidende Funktion – nämlich der Versicherungsvergleich – verbleibt bei der X AG. Deshalb ist diese auch mit dem neuen Geschäftsprozess als Versicherungsvermittlerin zu qualifizieren.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Verpflichtung zur Einreichung eines Gesuchs zur Registrierung ins Register der Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen (Art. 31 FINMAG)
Rechtskraft nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-5886/2023
Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 29. September 2023
Entscheiddatum 15.09.2023
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