2023-17

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Partei Natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung A hat von November 2009 bis Juli 2022 von mindestens 85 Personen Darlehen im Umfang von mindestens CHF 4.2 Mio. und EUR 88'000 entgegengenommen. Der ursprüngliche Hintergrund der Entgegennahme der Darlehen war die Finanzierung der Entwicklung von Erfindungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die entgegengenommenen Gelder wurde jedoch an Drittpersonen und -unternehmen ins Ausland überwiesen. Ein Zusammenhang zwischen den Empfängern und den Erfindungen, welche mit den Geldern finanziert werden sollten, war nicht erkennbar. Gemäss den Darlehensverträgen bestand eine Rückzahlungspflicht von A gegenüber den Darlehensgebern. A hat demnach gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 3 BankG) zu verfügen.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Unterlassungsanweisung; Publikation für die Dauer von 3 Jahren (Art. 34 FINMAG).
Rechtskraft Feststellung (Art. 32 FINMAG); Unterlassungsanweisung; Publikation für die Dauer von 3 Jahren (Art. 34 FINMAG).
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Entscheiddatum 21.02.2023
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