2022-17

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Partei Bank X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Die Bank X sah sich im Frühjahr 2022 mit einer angespannten Situation konfrontiert. Neben einer zwischenzeitlich hohen Anzahl von Rücktritten aus dem Verwaltungsrat haben diverse Drittparteien die Zusammenarbeit mit der Bank beendet. In der Folge verfügte die Bank X für das Prüfjahr 2022 über keine aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft nach Art. 18 BankG. Zur Stabilisierung der Bank und zum Schutz der Bankgläubiger ordnete die FINMA diverse Schutzmassnahmen an. In Bezug auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats konnte die Bank die Anforderungen der FINMA wieder erfüllen. Es gelang der Bank X jedoch nicht, innert der von der FINMA gesetzten Nachfristen eine Prüfgesellschaft oder einen Käufer für die Bank zu finden. Sie beschloss daher die Abwicklung der bewilligungspflichtigen Geschäftstätigkeit unter entsprechender Statuten- und Fir-menänderung und teilte mit, dass sie entschieden habe, die Geschäftstätigkeit im Schweizer Finanzmarkt einzustellen. Angesichts der Einstellung der Geschäftstätigkeit setzte die FINMA eine Prüfbeauftragte zwecks Überprüfung der wesentlichen Aspekte der laufenden Geschäftstätigkeit sowie im Zusammenhang mit der Aufgabe der Banktätigkeit ein. Weil die FINMA keine weiteren Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes mehr anordnen musste, schloss sie das Verfahren mit der Feststellung ab, dass die Bank die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtkräftig.
Kommunikation -
Entscheiddatum 16.12.2022
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