2022-11

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Partei Bank X
Bereich Bewilligte
Thema Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten, Einziehung
Zusammenfassung Die Bank wickelte zahlreiche Transaktionen als angebliche Darlehen über Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen Sitzgesellschaften ab. Dies auch nachdem deren wirtschaftlich Berechtigter öffentlichen Quellen zufolge im Verdacht stand, strafbare Handlungen begangen zu haben. Die FINMA stellte bei der Bank X zahlreiche und erhebliche Mängel sowohl in Bezug auf die Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Pflichten als auch hinsichtlich der Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement fest. Die festgestellten Verfehlungen wurden u.a. durch eine mangelnde Compliance- und Risiko-Kultur innerhalb der Bank sowie Schwächen bei der Compliance begünstigt. Die FINMA sah im Ergebnis die bankengesetzlichen Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG), die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 3 ff. GwG) sowie die Meldepflicht nach Art. 9 GwG in schwerer Weise verletzt.
Massnahmen Organisatorische und operationelle Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG), Gewinneinziehung in der Höhe von CHF 118'000.- (Art. 35 FINMAG).
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtkräftig.
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Entscheiddatum 28.10.2022
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