2022-07

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Partei Versicherungsunernehmen X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Trotz wiederholten Warnungen seitens der internen Revision erfasste, begrenzte und überwachte das in der Krankenversicherung tätige Versicherungsunternehmen X die sich aus der Geschäftsbeziehung mit einer Versicherungsvermittlungsgesellschaft ergebenden Risiken ungenügend und bezahlte teilweise wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Provisionen, welche die Rentabilität der Neuabschlüsse in Frage stellten. Zudem belastete das Versicherungsunternehmen X bis 2018 sämtliche vom Konzern geleisteten Provisionszahlungen dem Zusatzversicherungsgeschäft. Das Verfahren hat sodann ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt wurden und das Versicherungsunternehmen X die Zusatzversicherung auch mit weiteren nicht verursachergerechten Kosten belastete. Zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands wies die FINMA das Versicherungsunternehmen X an, die Allokationsschlüssel für die Zukunft verursachergerecht anzupassen und die Zusatzversicherten wegen der vergangenen Fehlallokationen zwischen 2013 und 2019 im Umfang von CHF 129 Mio. zu entschädigen.
Massnahmen Organisatorische und operationelle Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 Abs. 1 FINMAG i.V.m. Art. 51 Abs. 1 VAG); Überprüfung durch eine Prüfbeauftragte (Art. 24a FINMAG); Wechsel der Prüfgesellschaft (Art. 28a Abs. 2 FINMAG)
Rechtskraft nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4050/2022
Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 16. August 2022
Entscheiddatum 15.07.2022
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