2020-25

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Partei W AG, X AG, Y GmbH, Z GmbH und natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung

A verwirklichte über mehrere Jahre verschiedene Geschäftsideen und gründete dafür eine Reihe von Gesellschaften, worunter die W AG, X AG, die Y GmbH sowie die Z GmbH. Zum Aufbau der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften investierte A neben eigenem Geld auch solches von Verwandten, Freunden und Bekannten, welches die Gesellschaften über Darlehen entgegennahmen. Zusätzlich nahmen die Gesellschaften von über 25 mit A wirtschaftlich oder familiär nicht verbundenen Personen rund 40 Darlehen in Höhe von umgerechnet mehr als CHF 1.6 Mio. entgegen, von welchen Ende 2018 Darlehen von mindestens 21 Personen ausstehend waren. Die Gesellschaften gewährten sich und A sodann gegenseitig Darlehen und führten füreinander und für A Kontokorrente. Alle Gesellschaften waren überschuldet und die kantonalen Konkursämter eröffneten während laufendem Verfahren der FINMA über sie den Konkurs. Die W AG wurde aufgrund der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven im Handelsregister gelöscht.

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Abschreibung betreffend die W AG; Unterlassungsanweisung gegen A.

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 15.02.2020
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