2020-20

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Partei Y AG in Liquidation
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema andere
Zusammenfassung

Nachdem das BGer mit Urteil vom 14. Januar 2020 das BVGer-Urteil (B-1172/2018) hinsichtlich der angeordneten Liquidation der Y AG in Liquidation auf dem Weg des Konkurses aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid über die Art der Liquidation der Y AG in Liquidation an die FINMA zurückgewiesen hatte, erhob die FINMA den Sachverhalt gestützt auf aktualisierte Akten und kam zum Schluss, dass die begründete Besorgnis der Überschuldung gegeben ist, weshalb sie erneut die Liquidation der X AG in Liquidation auf dem Weg des Konkurses anordnete.

Massnahmen

Erneute Anordnung der Konkursliquidation der Y AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 BankG).

Rechtskraft

Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-4284/2020 vom 08.03.2021 (rechtskräftig).

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Entscheiddatum 16.06.2020
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