2019-08

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Partei Bank X
Bereich Bewilligte
Thema Einziehung
Zusammenfassung

Die Bank X hat in Verletzung der Anordnung einer FINMA-Verfügung Kundenbeziehungen zu einer Person mit undeklarierter ausländischer Steuerpflicht über mehrere Jahre weitergeführt. Die Bank konnte nicht sicherstellen, dass die Front ihre Risikoüberwachungsfunktion hinreichend wahrnahm und es fehlte an einer griffigen frontinternen Kontrolle. Compliance vermochte zudem nicht die erforderliche, unabhängige und angemessene Überwachung zu gewährleisten. Das Risikomanagement der Bank war nicht adäquat. Die FINMA kam daher zum Schluss, dass die Bank X das Organisations- und Gewährserfordernis und die Anforderungen an das Risikomanagement schwer verletzt hat (Art. 3 Abs. 2 Bst. a und c BankG).

Massnahmen

Einziehung in der Höhe von rund CHF 1.6 Mio. (Art. 35 FINMAG).

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 27.09.2019
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