2018-33

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Partei
Bereich Amtshilfe
Thema -
Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit einem Amtshilfegesuch der United States Securities and Exchange Commission (SEC) wegen vermuteten Insiderhandels kam die FINMA entgegen den Vorbringen des betroffenen Kunden zum Schluss, dass die Voraussetzungen zur Leistung von internationaler Amtshilfe erfüllt seien. Mit Blick auf die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 42 f. FINMAG bejahte sie namentlich das Vorliegen eines genügenden Anfangsverdachts und die Einhaltung des Vertraulichkeitsprinzips. Ebenso kam die FINMA zum Schluss, dass das rechtliche Gehör rechtsgenüglich gewährt worden sei. Entsprechend verfügte sie die Übermittlung der ersuchten Informationen und Dokumente an die SEC.

Massnahmen
Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation -
Entscheiddatum 09.05.2018
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