2018-20

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Partei X AG
Bereich Marktaufsicht
Thema andere
Zusammenfassung

Die X AG hat zwischen 2014 und 2016 jeweils am letzten Handelstag des Jahres Börsenaufträge für umfangreiche Verkäufe ihrer Aktien aus dem Eigenbestand erteilt. Damit hat sie das Ziel verfolgt, am Jahresende jeweils für einen gezielten Kursrückgang zu sorgen. Die Gesellschaft bewegte den Jahresendkurs ihrer Titel in einer Grössenordnung von bis zu vier Prozent. Die FINMA stellte fest, dass die X AG mit diesem Verhalten gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation (Art. 143 FinfraG bzw. Art. 33f BEHG) verstossen hat.

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 13.9.2018
Entscheiddatum 31.08.2018
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