2015-46

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Partei -
Bereich Amtshilfe
Thema andere
Zusammenfassung

Die United States Securities and Exchange Commission (SEC) ersuchte die FINMA um Amtshilfe wegen eines möglichen Verstosses gegen das Insiderhandelsverbot. Die Kontoinhaberin machte geltend, dass der Verdacht des Insiderhandels durch einen rechtskräftigen Freispruch des wirtschaftlich Berechtigten am Konto in einem Strafverfahren eines anderen Landes bereits ausgeräumt sei. Die FINMA hielt in ihrer Verfügung fest, dass sie im Rahmen eines Amtshilfegesuchs grundsätzlich nur prüfe, ob ein ausländisches Gesuch gemäss schweizerischem Recht die Voraussetzungen für die Amtshilfeleistung erfülle. Dazu gehöre unter anderem ein ausreichender Anfangsverdacht, der im vorliegenden Fall nicht bestritten werde. In der Sache selbst nehme die FINMA keine Abklärungen vor. Damit erübrige sich jegliche Auseinandersetzung mit ausländischen Vorschriften. Ausländische Urteile, denen möglicherweise ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde liege, müssten nicht für die Prüfung des Anfangsverdachts herangezogen werden. Ein solcher Einwand könne allenfalls im Hauptverfahren der ersuchenden Behörde vorgebracht werden.

Massnahmen
Rechtskraft

Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-837/2015 vom 10.7.2015 (letztinstanzlich).

Kommunikation -
Entscheiddatum 29.01.2015
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