Systemrelevante Finanzinstitute können bei einem ungeordneten Ausfall ganze Volkswirtschaften gefährden und werden als „too big to fail“ (TBTF) bezeichnet. Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation solcher Institute erlassen. Diese verlangen neben erhöhten Kapital- und Liquiditätspuffern eine Recovery- und Resolution-Planung (Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung).
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