Wenn die FINMA Verordnungen oder Rundschreiben verabschiedet, entscheidet sie, ob und wann sie die Wirkung der Regulierung nachträglich überprüft. Solche Ex-post-Evaluationen beruhen auf den Rückmeldungen der Betroffenen, orientieren sich an der gelebten Praxis sowie den Grundsätzen der ursprünglichen Wirkungsanalyse. Sie berücksichtigen das übergeordnete Recht und konzentrieren sich auf qualitative Aspekte. Die FINMA veröffentlicht die Ergebnisse in einem Bericht.
Dieser Ex-post-Evaluationsbericht evaluiert die Verordnung (hiernach Rechnungslegungsverordnung-FINMA) und das Rundschreiben (hiernach FINMA-Rundschreiben 2020/1 „Rechnungslegung – Banken).
Den Ex-post-Evaluations- und Erläuterungsbericht sowie die weiteren Dokumente zur anschliessenden Teilrevision des FINMA-RS 2017/6 "Direktübermittlung" finden Sie hier.