Evaluierung von Regulierung

Die FINMA kann nach der Einführung einer eigenen Verordnung oder eines Rundschreibens deren Wirkung prüfen. Dazu konsultiert sie die betroffenen Kreise und veröffentlicht die Ergebnisse der Überprüfung.

Wenn die FINMA Verordnungen oder Rundschreiben verabschiedet, entscheidet sie, ob und wann sie die Wirkung der Regulierung nachträglich überprüft. Solche Ex-post-Evaluationen beruhen auf den Rückmeldungen der Betroffenen, orientieren sich an der gelebten Praxis sowie den Grundsätzen der ursprünglichen Wirkungsanalyse. Sie berücksichtigen das übergeordnete Recht und konzentrieren sich auf qualitative Aspekte. Die FINMA veröffentlicht die Ergebnisse in einem Bericht.

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