Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der der FINMA eingetragen. Auf dieser Seite haben Sie Zugriff auf die Registersuche.

Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die ungebunden tätig sind, müssen sich in das öffentliche Register der FINMA eintragen lassen. Nur so dürfen sie auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Zusätzlich kann die FINMA auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler im Register aufnehmen. Dies aber nur, wenn sie nachweisen, dass sie eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen wollen, für die vom jeweiligen Staat ein Registereintrag in der Schweiz verlangt wird (Art. 42 Abs. 4 VAG).

Das öffentliche Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler dient der Information der Kundinnen und Kunden. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.

Registersuche

Mit folgendem Suchformular können Sie nach registrierten Versicherungsvermittlern suchen. Bitte im Suchfeld mindestens drei aufeinanderfolgende Zeichen eingeben und auf eine korrekte Schreibweise achten (inkl. diakritische Zeichen wie Umlaute oder Akzente).

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Warnhinweis

Wenn eine im Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler eingetragene Person mit Ihnen Kontakt aufnimmt, dann klären Sie bitte die Identität dieser Person sorgfältig ab. Stimmen die Angaben mit jenen im öffentlichen FINMA-Register überein? Besondere Vorsicht ist bei ausländischen Telefonnummern geboten oder wenn die Versicherungsvermittlerin oder der Versicherungsvermittler auch andere Finanzdienstleistungen als die Vermittlung von Versicherungsprodukten anbietet. Dies umfasst z.B. Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Investitionen in Kryptowährungen oder ähnliches. Eine Registrierung als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler schliesst nicht automatisch eine Bewilligung für die Vermittlung anderer Finanzdienstleistungen mit ein.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug sowie die Warnliste der FINMA. Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Informieren Sie sich vollständig, bevor Sie sich auf ein Angebot einlassen und nehmen Sie mit der FINMA Kontakt auf, wenn Sie unsicher sind.

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