Beurteilung von Unterstellungsanfragen und ICOs

Die FINMA beurteilt Anfragen von natürlichen und juristischen Personen, ob eine beabsichtigte Geschäftstätigkeit einer Bewilligung bedarf und somit unterstellungspflichtig ist. Die Beurteilung von Unterstellungsanfragen und ICOs befasst sich mit der finanzmarktrechtlichen Würdigung eines spezifischen und isolierten Sachverhalts. Weitere Informationen können der Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) sowie der Ergänzung dazu entnommen werden.

Wegleitung ICO

für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO)

Zuletzt geändert: 16.02.2018 Grösse: 0.14  MB
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Gerne beurteilt die FINMA Ihre Anfragen. Die Beurteilung durch die FINMA ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gebührenverordnung geregelt.


Anfragen können in den Amtssprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) oder auf Englisch an den Fintech-Desk der FINMA gerichtet werden.

 

Die FINMA als Aufsichtsbehörde kann keine umfassende Rechtsberatung oder die Beurteilung von Chancen und Risiken von Geschäftsmodellen leisten.


Kontakt: fintech@finma.ch

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