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2026

FINMA beendet Verfahren gegen die Wendelspiess Partners AG und verhängt mehrjährige Berufsverbote

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen die Wendelspiess Partners AG (in Liquidation) und zwei natürliche Personen wegen schweren Verstössen gegen die Verhaltensregeln beim Erbringen von Finanzdienstleistungen ab. Sie verhängt gegen zwei verantwortliche Personen mehrjährige Berufsverbote.  

Aufgrund einer Meldung der zuständigen Aufsichtsorganisation stiess die FINMA auf Anhaltspunkte, wonach Kundinnen und Kunden der Wendelspiess Partners AG in einen durch diese gegründeten und seit 2021 eigens verwalteten ausländischen Fonds investiert waren, der erhebliche Liquiditätsprobleme bekundete. Zugleich lagen Hinweise auf Mängel in der Betreuung der Kundschaft durch die Wendelspiess Partners AG vor, namentlich im Rahmen der Risikoaufklärung und der Eignungsprüfung sowie im Umgang mit Interessenkonflikten. Anfangs 2025 eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die damalige Wendelspiess Partners AG und setzte eine Untersuchungsbeauftragte als Organ der Gesellschaft ein. Sie blockierte sämtliche Konten und Depots der Wendelspiess Partners AG und untersagte den bisherigen Organen weitere Rechtshandlungen. Das Verfahren hat die FINMA nun abgeschlossen.      

Schwere Verstösse gegen die Verhaltensregeln

Die Untersuchung ergab unter anderem, dass der von der Wendelspiess Partners AG verwaltete Fonds überwiegend in eine Investmentgesellschaft mit Sitz im Kanton Zug investierte sowie in Gesellschaften, die mit dieser verbunden waren. Zudem gewährte sie diesen Gesellschaften Kredite. Auch die Wendelspiess Partners AG selbst sowie mehrere ihrer Organe hielten Anteile am Fonds. Die persönlichen Verflechtungen der Wendelspiess Partners AG bargen Interessenkonflikte. Über diese wurde die Kundschaft nicht oder nur unzureichend informiert. Damit hat die Wendelspiess Partners AG unter anderem in schwerer Weise gegen ihre Pflichten im Umgang mit Interessenkonflikten verstossen.


Darüber hinaus war der Fonds unzureichend diversifiziert, was zu einer massgeblichen Konzentration von Risiken führte. Aus Sicht der FINMA wurden die über 400 Kundinnen und Kunden der Wendelspiess Partners AG, deren Kenntnisse im Finanzbereich mehrheitlich als mittelmässig bis gering eingestuft wurden, und die sich vielfach als risikoavers einschätzten, nicht ausreichend über die Risiken einer Investition in den Fonds informiert. Zugleich ergab die Untersuchung, dass die der Wendelspiess Partners AG obliegende Prüfung, ob eine Investition in den Fonds für ihre jeweiligen Kundinnen und Kunden geeignet ist, gänzlich unterblieb. Ungeachtet dessen wurden beinahe sämtliche Gelder der Kundschaft einseitig in den Fonds investiert. Hierdurch hat die Wendelspiess Partners AG unter anderem in schwerer Weise ihre Informationspflichten gegenüber ihren Kundinnen und Kunden verletzt. Zudem hat sie gegen ihre Pflicht verstossen, eine Eignungsprüfung ihrer Kundinnen und Kunden vorzunehmen.


Im Ergebnis investierte die Wendelspiess Partners AG die Gelder eines Grossteils ihrer Kundinnen und Kunden vorwiegend in einen eigenen, undiversifizierten und insgesamt hochriskanten Fonds mit zweifelhafter Werthaltigkeit. Dem Fonds, dessen verwaltetes Vermögen sich Ende 2024 auf über 83 Millionen Franken belief, droht heute ein Totalverlust. Die Untersuchung zeigte, dass die Interessen der Kundinnen und Kunden systematisch eigenen Interessen der Wendelspiess Partners AG untergeordnet wurden. Das Verhalten der Wendelspiess Partners AG stellte insbesondere eine schwere Missachtung der Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG dar.   


Ferner hatte die Wendelspiess Partners AG der FINMA unter anderem im Rahmen ihres damaligen Bewilligungsverfahrens relevante Informationen vorenthalten, weswegen sie auch verschiedentlich ihre Auskunftspflicht gegenüber der FINMA verletzt hatte.

FINMA verhängt mehrjährige Berufsverbote 

Die FINMA verhängt gegen zwei verantwortliche Personen mehrjährige Berufsverbote. Ausserdem wird der Wendelspiess Partners AG in Liquidation, die sich mittlerweile im Konkurs befindet, die Bewilligung als Vermögensverwalterin entzogen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. 

Kontakt

Patrizia Bickel
Leiterin externe Kommunikation
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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FINMA beendet Verfahren gegen die Wendelspiess Partners AG und verhängt mehrjährige Berufsverbote

Zuletzt geändert: 03.06.2026 Grösse: 0.12  MB
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