Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Änderungen der Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) publiziert.
Am 19. März 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 8 der Verordnung geändert. Dabei wurden 7 natürliche Personen aus Anhang 8 gestrichen. Das WBF hat die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite dringlich veröffentlicht. Die Änderung tritt am 20. März 2026 23:00 Uhr in Kraft.