Das US Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat heute bekannt gegeben, dass es die MBaer Merchant Bank AG als primäres Risiko für Geldwäscherei einstuft. Die FINMA steht im Zusammenhang mit dem Fall mit der Bank und dem FinCEN in Kontakt. Ein bereits zuvor abgeschlossenes Enforcementverfahren der FINMA gegen die Bank ist derzeit vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Bei der Bank ist ein Prüfbeauftragter der FINMA eingesetzt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat vor drei Wochen ein gegen die MBaer Merchant Bank AG geführtes Enforcementverfahren u.a. betreffend Geldwäschereivorschriften sowie Risikomanagement im Bereich Sanktionen abgeschlossen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig; eine Beschwerde der Bank ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Für die Dauer des Gerichtsverfahrens wurden vom Gericht flankierende Massnahmen angeordnet. Aufgrund des hängigen Beschwerdeverfahrens war es der FINMA nicht möglich, bei der MBaer Merchant Bank AG eigene Massnahmen umzusetzen. Ein Prüfbeauftragter der FINMA ist nun als Monitor eingesetzt.
Gemäss seiner heutigen öffentlichen Bekanntgabe stuft das FinCEN die MBaer Merchant Bank AG als primäres Risiko für Geldwäscherei – als sogenannte "Financial Institution of Primary Money Laundering Concern" – ein und schlägt Massnahmen gemäss Section 311 des USA PATRIOT Act zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vor. Konkret soll US-Banken untersagt werden, für die MBaer Merchant Bank AG oder in deren Namen Korrespondenzkonten zu eröffnen oder zu führen. Die vorgeschlagene Massnahme des FinCEN befindet sich aktuell in öffentlicher Vernehmlassung.
Die FINMA steht mit dem FinCEN in Kontakt. Die Kontakte basieren auf dem Finanzmarktaufsichtsgesetz und einem zwischen den Behörden bestehenden bilateralen Memorandum of Understanding (MoU).