Die FINMA hat ihre Aufsichtspraxis zu den an die Banken gerichteten Anforderungen an die Messung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Zinsrisiken im Bankenbuch per 1. Januar 2019 veröffentlicht. Ein damit angestrebtes Ziel war, die Mindestanforderungen an das Zinsrisikomanagement bezüglich Governance, Modellhandhabung und Zinsszenariogestaltung deutlich zu verbessern und zu verfeinern. Dies konnte erreicht werden.
Kleine und mittelgrosse Institute, bei denen das Zinsdifferenzgeschäft meist die wichtigste Ertragsquelle darstellt, konnten den Rückstand gegenüber den grösseren Instituten aufholen, was fortschrittlichere Ansätze und Methoden des Zinsrisikomanagements betrifft. Diese fortschrittlicheren Ansätze und Methoden haben sich seit dem Jahr 2019 als robust erwiesen, um das Zinsrisiko auch im sich wechselnden Zinsumfeld zu bewirtschaften. In ihrer Aufsicht beobachtete die FINMA auch einen Rückgang der Anzahl von Instituten, die bezüglich Zinsrisiken im Bankenbuch auffällig waren.
Teilrevision ab 2026
In ihrer Evaluation befasste sich die FINMA weiter mit Aspekten, die bei der Erarbeitung des Rundschreibens 2019/2 zu vertieften Diskussionen in der nationalen Arbeitsgruppe "Zinsrisiken" und der Anhörung zum Rundschreiben geführt hatten. Zu diesen Diskussionen war es unter anderem aufgrund von Interpretationsspielraum oder Unklarheiten beim geltenden internationalen Standard gekommen sowie wegen damals noch unbekannter Umsetzung in anderen Jurisdiktionen. Die hierzu nun abgeschlossenen Analysen der FINMA umfassten einen Rechtsvergleich mit anderen Jurisdiktionen, insbesondere der EU und dem UK. Dieser Vergleich bestätigte die sachgerechte Schweizer Umsetzung der diskutierten Aspekte.
Die Evaluation zeigt aber auch punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten bei den im RS "Zinsrisiken – Banken" behandelten Grundsätzen. Auf diese geht der Evaluationsbericht ein. So sollten beispielsweise die geltenden Proportionalitätsregelungen verbessert oder die Mindestanforderungen an die Validierung genauer definiert werden. Zudem hat der Basler Ausschuss im Juli 2024 seine aktualisierten Zinsschockszenarien veröffentlicht. Die möglichen Verbesserungen und Aktualisierungen hinsichtlich dieser Szenarien werden im Rahmen der Teilrevision des Rundschreibens erfolgen. Diese ist ab 2026 geplant.