Erhebungen und Eingaben in der EHP

Nachfolgend finden Finanzintermediäre (FI)  , Prüfgesellschaften (PG) sowie Aufsichtsorganisationen (AO) die wichtigsten Informationen zur Handhabung von Erhebungen und Eingaben auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP). 

Die EHP unterscheidet zwischen Erhebungen und Eingaben. Erhebung werden von der FINMA ausgelöst, Eingaben werden von den FI ausgelöst.

Erhebungen 

Von der FINMA ausgelöste Erhebungen werden in der Regel an die Berechtigungsverantwortlichen (BVA) der FI (Einzelerhebung) oder PG (Gesamterhebung bestehend aus institutsbezogenen Einzelerhebungen) versendet und erscheinen in der Rubrik Erhebungen. Die BVA weisen dann die Einzelerhebungen den zuständigen Managern (FI) und leitenden Prüfern (PG) zu. Bei Erhebungen an PG sprechen wir von indirekten Erhebungen, da die PG dann Informationen zu von Ihr geprüften FI erfassen. Bei Erhebungen an die FI sprechen wir von direkten Erhebungen. Erhebungen haben ähnliche Inhalte wie Eingaben, unterscheiden sich aber im Prozess. Erhebungen müssen bis zu einer bestimmten Frist der FINMA übermittelt werden . Die erfolgreiche Einreichung einer Erhebung erkennt man am Statuswechsel (von "Offen" zu "Eingereicht an FINMA"). Stellt die FINMA Fehler in der Erhebung fest oder fehlen Informationen, dann wird die Erhebung in den Status "in Korrektur" gesetzt. Der Wechsel zu diesem Status wird der verantwortlichen Person des FI (und deren Stellvertretung) mittels Notifikation (i.d.R. ein E-Mail) angezeigt.

Alle spezifischen Informationen zu Erhebungen finden Sie auf den unten verlinkten Seiten "Erhebungen in der EHP" und "Benutzeroberfläche und Funktionen bei Erhebungen und Eingaben".

Ein Spezialfall sind die kontenplanbasierten Erhebungen für Versicherungsinstitute. Alle spezifischen Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Kontenplanbasierte Erhebungen". 

Eingaben

Von FI ausgelöste Eingaben werden in der EHP unter der Rubrik Eingaben erstellt und verwaltet. Je nach Art der Eingabe (z.B. Neubewilligung, Bewilligungsänderung, Meldung oder Ende Unterstellung) stehen verschiedene Eingabevorlagen (Templates) zur Verfügung. Die Eingaben enthalten in der Regel ein dynamisches Formular und z.T. von der FINMA zur Verfügung gestellte Beilagen. Nachdem die Eingabe von einer Managerin oder einem Manager erstellt, das Formular befüllt und die Anhänge hochgeladen wurden, kann sie der FINMA eingereicht werden. Eine erfolgreiche Einreichung erkennt man am Statuswechsel (von "In Bearbeitung" zu "Eingereicht an FINMA" oder zu "In Prüfung bei FINMA"). Seitens FINMA wird die Eingabe geprüft und je nach Qualität und Inhalt direkt genehmigt, abgelehnt oder zur Bearbeitung zurück an den FI gesendet. Eine notwendige Überarbeitung erkennt man am Status "in Korrektur". Der Wechsel zu diesem Status wird der eingabeverantwortlichen Person (und deren Stellvertretung) mittels Notifikation (i.d.R. ein E-Mail) angezeigt. 

Alle spezifischen Informationen zu Eingaben finden Sie auf den unten verlinkten Seiten.


Informationen zu Erhebungen in der EHP
Informationen zu Eingaben in der EHP
Benutzeroberfläche und Funktionen bei Erhebungen und Eingaben

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