Die FINMA verfolgt bei der Aufsicht über den Schweizer Finanzplatz einen proportionalen und risikobasierten Ansatz. Sie entlastet wo sinnvoll und möglich die Beaufsichtigten, setzt ihre Ressourcen dort ein, wo sie die grössten Risiken identifiziert, und stärkt damit den Schutz des Finanzplatzes am effektivsten.
Kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser können am Kleinbankenregime teilnehmen. Bei Einhaltung der Kriterien profitieren sie von vereinfachten Anforderungen für die Berechnung und Offenlegung der erforderlichen Eigenmittel und Liquidität sowie von qualitativen Entlastungen im Rahmen der FINMA-Rundschreiben.
Kleine Versicherungsunternehmen der Aufsichtskategorien 4 und 5 können von Erleichterungen in der Aufsicht profitieren, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen dazu besonders solide, gut kapitalisiert und liquide sein.
Die FINMA will die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute erhöhen. So sollen kleinste Banken von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet werden, ohne dass deren Stabilität und Sicherheit gefährdet wird.