Unterlassungsanweisung

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Name Marco Piero Garzetti
Verfügung vom 01.05.2026
Details

Marco Piero Garzetti wird jegliche Tätigkeit in leitender Stellung bei einer oder einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Beaufsichtigten für die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft dieser Verfügung verboten.


Für den Fall der Widerhandlung gegen Ziff. 17 des Dispositivs wird Marco Piero Garzetti auf Art. 48 FINMAG sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen.


Art. 48 FINMAG: Missachtung von Verfügungen der FINMA


"Mit Busse bis zu 100'000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtmittelinstanz vorsätzlich nicht Folge leistet."

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