Partei | Bank X in Liquidation |
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Bereich | Bewilligte |
Thema | andere |
Zusammenfassung | Die Bank X hatte nach erfolgtem Bewilligungsentzug und angeordneter, aber nicht sofort vollstreckbarer Liquidation des Instituts anlässlich einer Generalversammlung im Jahr 2015 in Missachtung einer Anweisung der FINMA und trotz der ablehnenden Haltung des anwesenden Revisors die Ausschüttung einer Substanzdividende beschlossen. Als Reaktion darauf verfügte die FINMA im April 2015 ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen (siehe Fall 03-2015). Dieses Verbot wurde aufgehoben, da die Generalversammlung der Bank in der Zwischenzeit die freiwillige Liquidation beschlossen hatte und im Zug des Liquidationsverfahrens sämtliche Gründe für die Aufrechterhaltung des Verbots weggefallen waren. |
Massnahmen | Aufhebung des Verbots (Art. 31 FINMAG). |
Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 12.08.2016 |