In einem bereits vor drei Wochen abgeschlossenen Enforcementverfahren der FINMA gegen die MBaer Merchant Bank AG, das bis zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig war, hatte die FINMA der Bank die Bewilligung entzogen. Im Zuge ihres Verfahrens stellte die FINMA fest, dass die Bank über kein ausreichendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügt und es Kundinnen und Kunden ermöglichte, behördliche Vermögenssperren zu umgehen. Die Bank hat nun die Beschwerde gegen das FINMA-Verfahren zurückgezogen, womit die Liquidationsanordnung der FINMA wirksam wird.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Zuge eines gegen die MBaer Merchant Bank AG geführten Verfahrens schwere, systematische Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei, in der Verwaltungsorganisation und im Risikomanagement der Bank festgestellt. Diese Mängel betrafen insbesondere auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, die von der Schweiz oder international sanktioniert wurden. Die Bank ermöglichte es Kundinnen und Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen. Das Verfahren, das aufgrund einer Beschwerde der Bank bis zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig war, hat die FINMA bereits vor drei Wochen abgeschlossen. Sie hatte der MBaer Merchant Bank AG per sofort die Bewilligung entzogen und als Folge die Liquidation angeordnet. Der Beschwerde der Bank wurde die aufschiebende Wirkung gewährt und der FINMA gerichtlich untersagt, die Liquidation zu kommunizieren und zu vollziehen. Die Bank hat heute ihre Beschwerde gegen das FINMA-Verfahren zurückgezogen, womit die FINMA-Anordnungen wirksam werden. Als Liquidatoren hat die FINMA Prof. Dr. Daniel Staehelin sowie Dr. Lukas Bopp, beide Kellerhals Carrard KIG Basel, eingesetzt.
Bereits gestern hat das US Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Massnahmen gemäss Section 311 des USA PATRIOT Act zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung empfohlen und die MBaer Merchant Bank AG als primäres Risiko für Geldwäscherei (sog. "Financial Institution of Primary Money Laundering Concern") eingestuft. Die vorgeschlagene Massnahme des FinCEN befindet sich aktuell in öffentlicher Vernehmlassung. Die FINMA hat über die angekündigten US-Massnahmen und auch über ihr geführtes Verfahren gegen die Bank informiert (Medienmitteilung).
Aufsichtsrecht und Anforderungen an die Gewähr schwer verletzt
Im Jahr 2024 eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die MBaer Merchant Bank AG und setzte eine Untersuchungsbeauftragte ein. Dies wurde nötig, nachdem sie bei der Bank Abklärungen bei Kundengruppen mit Bezug zu Russland-Sanktionen beziehungsweise in Verbindung mit Strafverfahren durchgeführt hatte. Aus der Untersuchung ging hervor, dass 80 Prozent der Geschäftsbeziehungen erhöhte Risiken aufwiesen. Zuletzt stammten 98 Prozent der entgegengenommenen Vermögenswerte von Hochrisikokunden. Die Untersuchungsbeauftragte stellte fest, dass die Bank im Umgang mit diesen Geschäftsbeziehungen mehrfach Empfehlungen ihrer Compliance-Abteilung ohne nachvollziehbare Begründung übersteuerte. Sie klärte die Hintergründe der Geschäftsbeziehungen sowie der Transaktionen systematisch nicht hinreichend ab und kam ihrer GwG-Meldepflicht teilweise gar nicht oder deutlich zu spät nach. Ebenso führte die Bank in mehreren Fällen Transaktionen für Kunden aus, die auf Sanktionslisten aufgeführt oder deren Gelder mit Sperren von inländischen Strafbehörden belegt waren. Schliesslich liegen konkrete Hinweise darauf vor, dass die MBaer Merchant Bank AG Kunden aktiv dabei unterstützt hat, behördliche Vermögenssperren zu umgehen.
Die Bank verfügte über kein ausreichendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und keine angemessene Organisation, um die Risiken ausreichend zu überwachen. Durch ihr Verhalten und die mangelhafte Organisation hat sie sich und den Finanzplatz Schweiz unverhältnismässig hohen Risiken ausgesetzt. Damit verletzte sie nicht nur die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und die Organisationsvorschriften (Risikomanagement), sondern auch die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in schwerer Weise.
Der Fall wiegt ausserordentlich schwer. Die Bewilligungsvoraussetzungen der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit und der angemessenen Verwaltungsorganisation waren nicht mehr erfüllt. Aus Sicht der FINMA waren die systematischen Mängel unter den gegebenen Umständen nicht korrigierbar.
Schliesslich hat die FINMA in vier Fällen Verfahren gegen natürliche Personen eröffnet, die im Zusammenhang mit den untersuchten Sachverhalten möglicherweise für Verstösse gegen Aufsichtsrecht verantwortlich waren.
Die MBaer Merchant Bank AG ist eine im Privatkundengeschäft sowie Transaction Banking tätige Bank mit Sitz in Zürich. Die Bank verfügte per Ende 2025 über Kundenvermögen von insgesamt CHF 4.9 Mrd., führte knapp 700 Kundenbeziehungen und hatte über 60 Angestellte.
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