Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erklärt in einer neuen Aufsichtsmitteilung, wie sie die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten einschätzt. Die Aufsichtsmitteilung zeigt, welche Regeln für Institute gelten, um kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufzubewahren.
Die FINMA verzeichnet ein zunehmendes Interesse an kryptobasierten Vermögenswerten und damit verbundenen Dienstleistungen im Schweizer Finanzmarkt. Immer mehr Kundinnen und Kunden möchten unter anderem Kryptowährungen handeln, anlegen und sicher verwahren. Deshalb haben die von der FINMA beaufsichtigten Institute ihr Angebot in diesen Bereichen ausgebaut.
In ihrer neuen Aufsichtsmitteilung macht die FINMA auf die besonderen Risiken bei der Aufbewahrung von kryptobasierten Vermögenswerten wie zum Beispiel Bitcoins oder Ether aufmerksam. Diese entstehen durch die damit verbundene Technologie (Distributed Ledger). Um diese Risiken einzudämmen, braucht es Fachwissen und eine robuste technische Infrastruktur. Wenn die Verwahrung im Ausland erfolgt, können sich zusätzlich rechtlich komplexe Fragen stellen – vor allem, wenn der Verwahrer insolvent wird. So muss unter anderem sichergestellt sein, dass die kryptobasierten Vermögenswerte der Kundinnen und Kunden nicht in die Konkursmasse des Verwahrers fallen.
Die Aufsichtsmitteilung der FINMA macht klar: Damit kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufbewahrt werden können, braucht es angemessen überwachte Anbieter – in der Schweiz und im Ausland – sowie klare Regeln zum Schutz im Konkursfall. Die Verantwortung verbleibt beim Beizug solcher Anbieter bei den bewilligten Finanzinstituten.