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Internationale Sanktion
2026

Neue Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Venezuela vom 5. Januar 2026

 

Der Bundesrat hat am 5. Januar 2026 gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1) eine neue Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Venezuela (Venezuela-Verordnung; SR 196.127.85) beschlossen. Die Verordnung tritt am 5. Januar 2026 um 11 Uhr in Kraft. Die Verordnung sieht eine sofortige Sperrung aller Vermögenswerte jeglicher Art der 37 in ihrem Anhang aufgeführten Personen vor. Die Verordnung ist in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts abrufbar.


Personen und Institutionen, die in der Schweiz Vermögenswerte von Personen halten, verwalten oder von solchen Vermögenswerten Kenntnis haben, die unter eine Sperrungsmassnahme nach Artikel 3 fallen, müssen gemäss den Vorschriften des SRVG solche Vermögenswerte unverzüglich sperren und der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden. Personen und Institution umfassen unter anderem Finanzintermediäre.

Für weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundesrates.

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