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2025

FINMA bewilligt Fusion von zwei Aufsichtsorganisationen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Bewilligung zur Fusion der FINcontrol Suisse AG mit der Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel (OSFIN) erteilt. Sobald die Fusion der beiden Aufsichtsorganisationen vollzogen ist, wird die FINcontrol Suisse AG umfirmiert in OSFINcontrol AG.

Im Jahr 2020 erteilte die FINMA sowohl der Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel (OSFIN) als auch der FINcontrol Suisse AG mit Sitz in Zug die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO). Die beiden AO haben beschlossen zu fusionieren und bei der FINMA ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Am 27. November 2025 hat die FINMA die Fusion bewilligt.


Die bewilligte Fusion wird erst rechtskräftig, wenn der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Mit dem Vollzug der Fusion wird die OSFIN aufgelöst und von der FINcontrol Suisse AG übernommen. Gleichzeitig wird die FINcontrol Suisse AG unbenannt in OSFINcontrol AG.


 

Aufsichtsarchitektur für Vermögensverwalter und Trustees 

Mit Erlass des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wurde die Aufsicht über die Vermögensverwalter und die Trustees neu geregelt. Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees müssen seit dem 01.01.2020 von der FINMA bewilligt werden. Die AO sind für die laufende Überwachung bezüglich der Pflichten gemäss FINIG und FIDLEG sowie dem Geldwäschereigesetz (GwG) zuständig. Die AO bedürfen ebenfalls einer Bewilligung der FINMA und werden von der FINMA beaufsichtigt. Im Fall von Missständen ist die FINMA für die Durchsetzung des Finanzmarktrechts zuständig (Enforcement). 

 

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