Eine Untersuchung des Berufsbildungsverbandes der Versicherungswirtschaft (VBV) hat ergeben, dass infolge Manipulation in rund 100 Fällen VBV-Vermittlerzertifikate zu Unrecht ausgestellt wurden. Der VBV wird nicht von der FINMA beaufsichtigt. Der Verband handelt im Auftrag der Versicherungs- und Vermittlerindustrie und wird bei diesen Zertifikaten den rechtmässigen Zustand wiederherstellen. Zudem hat er Strafanzeige erstattet. Der direkten Aufsicht der FINMA unterstehen die ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittler. Bei nachgewiesener Verletzung des Finanzmarktrechts löscht die FINMA die betroffenen ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittlern aus dem Vermittlerregister und prüft weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen.
Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) hat die FINMA über mögliche Manipulationen in Bezug auf die Ausstellung von VBV-Zertifikaten in einer Vielzahl von Fällen unterrichtet. Die FINMA steht seither im engen Austausch mit dem VBV und den involvierten Strafbehörden. Der VBV teilte der FINMA im Anschluss seiner Untersuchung Ende Oktober dieses Jahres mit, dass in rund 100 Fällen ein solches Prüfungszertifikat aufgrund von manipulativen Eingriffen in Prüfungsresultate und/oder in die Prüfungsdatenbank erfolgte und somit zu Unrecht ausgestellt wurde. Der VBV wird bei diesen Prüfungszertifikaten den rechtmässigen Zustand wiederherstellen und die betroffenen Personen informieren. Es wurde zudem Strafanzeige erstattet.
FINMA-Massnahmen bei ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittler
Kernaufgabe der FINMA ist es, Finanzmarktkundinnen und -kunden zu schützen. Sie ergreift daher in Bezug auf die betroffenen ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittler, die der Aufsicht und Zuständigkeit der FINMA unterstehen, die nötigen Massnahmen, mitunter die Löschungen aus dem öffentlichen Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Darüber hinaus behält sich die FINMA weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen vor.
In Bezug auf die gebundenen Vermittlerinnen und Vermittler, die nicht im FINMA-Register eingetragen sind, stehen die Versicherungsunternehmen in der Verantwortung, die erforderlichen Schritte vorzunehmen. Der VBV kann den Versicherungsunternehmen Auskunft über ungültige Zertifikate geben.
VBV nicht unter der Aufsicht der FINMA
Beim VBV handelt es sich um eine Branchenorganisation, die für die Ausbildungs-Mindeststandards im Bereich der Versicherungsvermittlung zuständig ist. Diese Mindeststandards wurden im Rahmen der VAG-Gesetzesrevision der FINMA zur Anerkennung unterbreitet. Die Anerkennung erfolgte im August 2024. Der VBV handelt im Auftrag der Versicherungs- und Vermittlerindustrie und ist keine durch die FINMA beaufsichtigte Organisation.
Das VBV-Vermittlerzertifikat dient zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse gemäss Art. 43 VAG sowie Art. 190 Abs. 3 AVO. Ein gültiges Prüfungszertifikat gehört auch zu den Anforderungen für eine Registrierung im FINMA-Vermittlerregister.
Weitere Informationen zu den Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung Versicherungsvermittlung: Mindeststandards für Versicherungsvermittler - Neues VAG