Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nimmt den Teilentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten zur Kenntnis. Die FINMA wird das Urteil vom 1. Oktober 2025 anfechten und ans Bundesgericht weiterziehen.
Am 19. März 2023 verfügte die FINMA, unter anderem gestützt auf die Notverordnung (PLB-NVO) des Bundesrates, dass die Credit Suisse die Abschreibung sämtlicher Additional-Tier-1-Kapitalinstrumente vorzunehmen habe. Die Abschreibung war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, die ausserordentliche staatliche Unterstützungsmassnahmen erforderte.
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seiner Medienmitteilung vom 14. Oktober 2025 fest, dass es in einem Teilentscheid zum ersten von insgesamt rund 360 Verfahren die Verfügung der FINMA aufgehoben habe. Es äussert sich mit diesem Urteil jedoch noch nicht zu den Folgen dieser Aufhebung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die FINMA wird den Entscheid innerhalb der 30-tägigen Beschwerdefrist ans Bundesgericht weiterziehen.