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2025

FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zur Erstreckung der Übergangsfrist für den Sicherheitenaustausch bei gewissen OTC-Derivatgeschäften

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung zur Erstreckung der Übergangsfrist für den Sicherheitenaustausch bei gewissen OTC-Derivatgeschäften. Die derzeit bestehende Übergangsfrist läuft bis zum 1. Januar 2026 und wird um weitere drei Jahre erstreckt.

Für OTC-Derivatgeschäfte, die nicht über eine durch die FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abgerechnet werden, sind angemessene Sicherheiten auszutauschen. Um ausländischen Rechtsentwicklungen Rechnung zu tragen, ist die FINMA gemäss Art. 131 Abs. 6 FinfraV ermächtigt, die in Art. 131 Abs. 5bis FinfraV normierte Übergangsfrist für gewisse OTC-Derivatgeschäfte zu erstrecken.


Da die EU die bestehende Übergangsfrist, welche zum schweizerischen Recht als Pendant anzusehen ist, in der Zwischenzeit durch eine grundsätzlich unbefristete Befreiung ersetzt hat, hält die FINMA zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Derivatehändler die erneute Fristerstreckung für angebracht.


Entsprechend wird die Übergangsfrist nach Art. 131 Abs. 5bis FinfraV bis zum 1. Januar 2029 erstreckt.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2025

Erstreckung der Übergangsfrist für den Sicherheitenaustausch bei gewissen OTC-Derivatgeschäften

Zuletzt geändert: 09.10.2025 Grösse: 0.14  MB
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