Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau (SR 946.231.138.3) publiziert.
Am 6. Oktober 2025 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassungen auf seiner
Internetseite publiziert. Die Änderungen treten am 8. Oktober 2025 um 23.00 Uhr in Kraft.