Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt erneut Fortschritte bei der Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS fest und erachtet eine Sanierung weiterhin als realisierbar. Allerdings muss der Handlungsspielraum erweitert werden, wozu auch gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Der Notfallplan der UBS entspricht weitgehend den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Er muss jedoch inskünftig besser in den Abwicklungsplan integriert werden können, und kann deshalb noch nicht als umsetzbar beurteilt werden. Angesichts der andauernden Integrationsarbeiten verzichtet die FINMA wie bereits im Vorjahr auf eine Beurteilung des Stabilisierungsplans.
Die FINMA ist der Ansicht, dass die UBS zurzeit mittels der bevorzugten Abwicklungsstrategie der Unternehmensfortführung ("Single point of entry Bail-in") rekapitalisiert, saniert und weitergeführt werden könnte. In ihrer Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit (sog. Abwicklungsfähigkeit) der UBS per 31. Dezember 2024 stellt die FINMA fest, dass die Bank weitere Fortschritte bei der Beseitigung von bereits identifizierten Hindernissen gemacht hat. Insbesondere mit den Fusionen der Stammhäuser und Schweizer Einheiten von Credit Suisse (CS) und UBS hat die Bank wesentliche Meilensteine erreicht. Somit hat sich die Abwicklungsfähigkeit der Gruppe seit der letzten Beurteilung verbessert.
Mehr Handlungsmöglichkeiten für die Behörden
Im Einklang mit international erprobter Praxis setzt sich die FINMA dafür ein, dass beim Erreichen der Insolvenzschwelle nebst der Sanierung auch ein solventer Marktaustritt und ein Zwangsverkauf der Bank (bzw. von Teilen davon) rechtssicher umgesetzt werden können. So sollen die Behörden bei Insolvenzgefahr diejenige Vorgehensweise wählen, welche die besten Aussichten hat, die Finanzstabilität zu wahren und die systemrelevanten Funktionen aufrechtzuerhalten, ohne Steuergeld und Notrecht in Anspruch nehmen zu müssen.
Für die Umsetzung dieser Optionen bestehen jedoch noch grosse Rechtsunsicherheiten. Die FINMA unterstützt deshalb die Strategie gemäss den Eckwerten des Bundesrates, die das Kriseninstrumentarium flexibler und rechtssicher verankern soll. Sie hat zu diesem Thema im Juni 2025 ein Informationsblatt veröffentlicht. Eine ausreichende Liquiditätsunterstützung ist in jedem Fall eine entscheidende Voraussetzung.
Notfallplan: Einbettung in den Abwicklungsplan
Der Notfallplan der UBS entspricht weitgehend den geltenden Anforderungen der Bankenverordnung. Die CS-Krise und deren Aufarbeitung zeigen jedoch, dass der Notfallplan einer global systemrelevanten Bank (G-SIB) unter den aktuell geltenden Grundlagen seinen Zweck – die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Funktionen bei gleichzeitiger Wahrung der Finanzstabilität auf internationaler Ebene – noch nicht wirksam erfüllen kann und daher weiterentwickelt werden muss. Die PUK und der Bundesrat bestätigen diese Ansicht in ihren Berichten und dem Eckwertepapier. Somit kann der Notfallplan der UBS bis auf Weiteres nicht als umsetzbar beurteilt werden. Die FINMA ist weiter der Ansicht, dass der Notfallplan als Teil der erweiterten Handlungsoptionen im Abwicklungsplan der UBS eingebettet sein muss. Nur so könnte ein Marktaustritt als gleichwertige Alternative in einer Krise zur Anwendung kommen.
Die UBS hat in der Berichtsperiode ihren Notfallplan mit dem der CS konsolidiert und mit der Entwicklung von entsprechenden Konzepten begonnen, um diesen als Teil des solventen Marktaustritts in den gruppenweiten Abwicklungsplan zu integrieren.
Aufgrund der laufenden Integration der CS in die UBS und der damit einhergehenden raschen Veränderungen war im Jahr 2024 eine umfassende Beurteilung des Stabilisierungsplans der Bank wiederum nicht möglich. Die UBS hat im Sommer 2025 eine aktualisierte Version eingereicht, die derzeit überprüft wird.
Krisenplanung bei global systemrelevanten Banken (G-SIB)
Die UBS hat als international tätige systemrelevante Bank besondere Anforderungen zur Krisenplanung zu erfüllen. Die FINMA erarbeitet für die gesamte Gruppe einen Abwicklungsplan, der bei Erreichen der Insolvenzschwelle umgesetzt werden kann. Die FINMA beurteilt anhand dieses Plans jährlich die Abwicklungsfähigkeit der Bank und teilt die Resultate mit dem Finanzstabilitätsrat (FSB), der für alle global systemrelevanten Banken eine entsprechende Erhebung ("Resolvability Assessment Process") durchführt.
Die UBS erarbeitet zudem einen Stabilisierungs- und einen Notfallplan. Beide werden ebenfalls jährlich von der FINMA beurteilt. Der Stabilisierungsplan beschreibt, mit welchen Massnahmen die Bank sich im Fall einer Krise nachhaltig so stabilisieren will, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrechterhalten werden sollen, falls die Stabilisierung nicht gelingt und die Abwicklung scheitert.
Gemäss Bankenverordnung berichtet die FINMA der Öffentlichkeit regelmässig über den Stand der Arbeiten in der Abwicklungs-, Stabilisierungs- und Notfallplanung bei systemrelevanten Banken.
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