Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt die Bankeninsolvenzverordnung-FINMA, Versicherungskonkursverordnung-FINMA und Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in eine neue konsolidierte Insolvenzverordnung FINMA. Die bestehenden Regelungen wurden überarbeitet und punktuell angepasst – basierend auf Erkenntnissen aus der Praxis und Lehre. Darüber hinaus setzt die Insolvenzverordnung FINMA die durch die Revisionen des Bankengesetzes (BankG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erforderlich gewordenen Anpassungen um.
Die FINMA regelt das Insolvenzverfahren für Banken und für andere, den bankeninsolvenzrechtlichen Bestimmungen unterstehende Personen, Versicherungsunternehmen und kollektive Kapitalanlagen bislang in drei separaten Verordnungen: der Bankeninsolvenzverordnung-FINMA vom 30. August 2012 (BIV-FINMA), der Versicherungskonkursverordnung-FINMA vom 17. Oktober 2012 (VKV-FINMA) sowie der Kollektivanlagen-Konkursverordnung vom 6. Dezember 2012 (KAKV-FINMA).
Die Revisionen des BankG (Insolvenz und Einlagensicherung) vom 17. Dezember 2021, in Kraft seit 1. Januar 2023, sowie des VAG vom 18. März 2022, in Kraft seit 1. Januar 2024, betrafen unter anderem deren insolvenzrechtliche Bestimmungen und erforderten damit auch Anpassungen an der BIV-FINMA und der VKV-FINMA. Die FINMA hat dies zum Anlass genommen, eine neue, konsolidierte Insolvenzverordnung FINMA zu schaffen. Diese regelt das Verfahren zur Sanierung und zum Konkurs von Finanzmarktinstituten, die in die Insolvenzzuständigkeit der FINMA fallen, in einem einzigen Regelwerk. Dabei werden die Besonderheiten einzelner Institutskategorien berücksichtigt.
Die Insolvenzverordnung FINMA vereinheitlicht die Verfahrensregeln weitgehend. Sonderbestimmungen für einzelne Institutskategorien wurden dabei auf das Notwendigste beschränkt. Die bewährte generische Gliederung bleibt.
Die FINMA führte vom 9. Oktober bis zum 9. Dezember 2024 eine Anhörung zur neuen Insolvenzverordnung FINMA durch. Das Vorhaben war nicht kontrovers.
Die neue Insolvenzverordnung FINMA tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Die BIV-FINMA, VKV-FINMA und KAKV-FINMA werden mit Inkrafttreten der Insolvenzverordnung FINMA aufgehoben.