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Finanzsanktion
Internationale Sanktion
2025

Sanktionen: Harmonisierung von Sanktionsverordnungen

Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Harmonisierung von Sanktionsverordnungen mehrere Massnahmen im Bereich der Finanzsanktionen präzisiert und vereinheitlicht. Dies betrifft unter anderem Regelungen zur Gutschrift von Geldern auf gesperrten Konten wie auch Meldepflichten. Die Änderungen beziehen sich auf die Sanktionsverordnungen betreffend Belarus, Burundi, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Iran, Moldau, Myanmar, Nicaragua, Simbabwe, Syrien, die Ukraine, Unterstützer von Hamas und dem Palästinensischen Dschihad und Venezuela.


Die Verordnung tritt am 15. September 2025 in Kraft. 

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