Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 3. Juli 2025 die Anhörungen zu den neuen Verordnungen über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser sowie über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser eröffnet. Die Anhörungen dauern bis zum 29. September 2025.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wird mit den beiden neu geschaffenen FINMA-Verordnungen über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (RVV-FINMA) und über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV-FINMA) drei bestehende Rundschreiben ablösen. Im Konkreten sollen die Rundschreiben 2019/1 "Risikoverteilung – Banken", 2013/7 "Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken" sowie 2015/2 "Liquiditätsrisiken – Banken" ersetzt werden. Die FINMA trägt damit insbesondere der Stufengerechtigkeit ihrer Regulierung gemäss Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes Rechnung.
Nur beschränkt neuer Regelungsinhalt aufgrund der Anhebung
Im Bereich der Risikoverteilung ergeben sich inhaltlich durch die Überführung auf Verordnungsstufe nur wenige materielle Änderungen. Namentlich betrifft dies die Regelungen zur Messung von Handelsbuchpositionen bei Anwendung des erstmals ab 1. Januar 2025 verfügbaren Basel III final Standardansatzes für Marktrisiken. Zudem werden in Bezug auf gruppeninterne Positionen Aktualisierungen zur Handhabung von Garantien seitens ausländischer Gruppengesellschaften aufgenommen.
In der bundesrätlichen Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV) sind Anpassungen geplant, die derzeit in der Vernehmlassung sind. Diese Anpassungen stehen einerseits im Zusammenhang mit den Too-Big-To-Fail-Arbeiten des Bundesrats, andererseits soll Artikel 7 Absatz 1 LiqV mit der Anforderung einer Liquiditäts- und Finanzierungsplanung ergänzt werden. Die neue Verordnung LiqV-FINMA übernimmt die bestehenden Inhalte des FINMA-Rundschreibens 2015/2 und enthält technische Ausführungsbestimmungen zu den geplanten Anpassungen in der LiqV. Darüber hinaus werden in der LiqV-FINMA punktuell Anliegen aus der Branche berücksichtigt.
Die neuen Verordnungen RVV-FINMA und LiqV-FINMA sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die FINMA-Rundschreiben 2019/1, 2013/7 und 2015/2 werden zeitgleich aufgehoben.