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Medienmitteilung
2025

Gesuche von Schweizer Vermögensverwaltern werden in den USA wieder bearbeitet

Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission SEC (US SEC) nimmt die Bearbeitung von Gesuchen von FINMA-beaufsichtigten Schweizer Instituten, die in den USA als Registered Investment Advisers (RIA) tätig werden möchten, wieder auf.

Schweizer Institute, die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbieten und grenzüberschreitend in den USA tätig werden wollen, müssen sich bei der US SEC registrieren lassen. Seit mehreren Jahren hatte die US SEC die Bearbeitung neuer Registrierungsgesuche ausgesetzt. 


Die US SEC nimmt die Bearbeitung von neuen und hängigen Gesuchen von Schweizer Instituten per sofort wieder auf. Dies ist das Resultat von Gesprächen zwischen der FINMA und der US SEC. In Einklang mit dem Schweizer Rechtsrahmen und der US-Gesetzgebung konnten dabei die Modalitäten bei SEC-Prüfungen von FINMA-beaufsichtigten RIA (Direktübermittlungen nach Art. 42c FINMAG und Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 43 FINMAG) geklärt werden.


Für nähere Informationen zur Aufsichtskooperation können sich betroffene Institute mit einer Bewilligung der FINMA an die folgende Adresse wenden: ria@finma.ch

Internationale Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit und Verständigung der zuständigen Aufsichtsbehörden ist für das grenzüberschreitende Geschäft der Finanzinstitute eine wichtige Voraussetzung. Im Rahmen ihres Mandats und der Möglichkeiten des Schweizerischen Aufsichtsrechts kann die FINMA Amtshilfe leisten und setzt sich für eine funktionierende Aufsichtskooperation mit ausländischen Behörden ein. 

Kontakt

Serkan Isik, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 95 59
serkan.isik@finma.ch

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Gesuche von Schweizer Vermögensverwaltern werden in den USA wieder bearbeitet

Zuletzt geändert: 10.06.2025 Grösse: 0.12  MB
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