Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung der Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen (SR 946.231.08) publiziert.
Mit Beschluss vom 9. Juni 2025 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher am 10. Juni 2025 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner
Internetseite publiziert.