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Kleinbanken
2019

Kleinbankenregime: FINMA passt Rundschreiben an

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt das Kleinbanken-regime in ihrem Regulierungsbereich um. Dafür befreit sie kleine und solide Banken von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorschriften und passt verschiedene ihrer Rundschreiben entsprechend an.

Das Kleinbankenregime verfolgt das Ziel, die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute zu erhöhen. Solche Institute sollen von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet werden, ohne dass deren Stabilität und Sicherheit gefährdet wird. Im Kleinbankenregime müssen Institute also deutlich überdurchschnittlich kapitalisiert und mit hoher Liquidität ausgestattet sein. Dafür erhalten sie ein Regulierungsregime mit einer stark reduzierten Komplexität. Sie müssen beispielsweise keine risikogewichteten Aktiven mehr berechnen.


Die FINMA lancierte die Idee des Kleinbankenregimes 2017. Seither und parallel mit dem im Juli 2018 gestarteten Pilotbetrieb des Regimes führte sie insbesondere über die möglichen Erleichterungen einen konstruktiven und intensiven Dialog mit zahlreichen Branchenvertretern. Das vorgeschlagene Regime ist im Vergleich mit anderen Finanzplätzen inhaltlich und zeitlich führend.

Kleinbankenregime wird definitiv

Um das Kleinbankenregime definitiv einzuführen, muss einerseits die bundesrätliche Eigenmittelverordnung angepasst werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Andererseits passt die FINMA basierend auf der Eigenmittelverordnung ihre Rundschreiben "Outsourcing – Banken und Versicherer", "Operationelle Risiken – Banken", "Corporate Governance – Banken", und "Offenlegung – Banken" an. Die Erleichterungen des Kleinbankenregimes in den Bereichen Outsourcing und der operationellen Risiken sollen künftig auch für Institute mit der Fintech-Bewilligung zur Anwendung kommen. Die Anhörung zu den überarbeiteten FINMA-Rundschreiben wird parallel zur Vernehmlassung zu den Anpassungen an der Eigenmittelverordnung geführt. Die Anhörung dauert bis zum 12. Juli 2019.

Erfolgreicher Pilot

Der im Juli 2018 gestartete Pilotbetrieb des Kleinbankenregimes (siehe Medienmitteilung) erfreute sich grossen Interessens: 68 Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5 nehmen daran teil. Diese Institute profitieren bereits für das Berichtsjahr 2018 von Erleichterungen. Die FINMA führt den Pilotbetrieb bis Ende 2019 weiter. Danach soll dieser per 1. Januar 2020 vom definitiven Regime basierend auf der revidierten Eigenmittelverordnung abgelöst werden.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. 031 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

Kleinbankenregime: FINMA passt Rundschreiben an

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.24  MB
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Entwurf: Rundschreiben 18/3 "Outsourcing – Banken und Versicherer"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.36  MB
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Entwurf: Rundschreiben 08/21 "Operationelle Risiken – Banken"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.43  MB
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Entwurf: Rundschreiben 16/1 "Offenlegung – Banken"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 1.42  MB
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Entwurf: Rundschreiben 17/1 "Corporate Governance – Banken"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.23  MB
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Entwurf: Rundschreiben 19/1 "Risikoverteilung – Banken"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.74  MB
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Entwurf: Rundschreiben 17/7 "Kreditrisiken – Banken"

Teilrevision

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 1.22  MB
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Erläuterungsbericht

Teilrevision der FINMA-Rundschreiben 18/3 "Outsourcing – Banken und Versicherer", 08/21 "Operationelle Risiken – Banken", 17/1 "Corporate Governance – Banken", 16/1 "Offenlegung – Banken", 19/1 "Risikoverteilung – Banken" und 17/7 "Kreditrisiken – Banken"

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.73  MB
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Informationen zur Anhörung

Kleinbankenregime

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.08  MB
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Kernpunkte

Kleinbankenregime

Zuletzt geändert: 05.04.2019 Grösse: 0.18  MB
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