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2018

Übergangsfristen für Abrechnungspflicht laufen ab 1. September 2018

Wie im Mai 2018 angekündigt (Medienmitteilung) führt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Abrechnungspflicht für bestimmte standardisierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate ein. Der entsprechende Anhang der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA tritt per 1. September 2018 in Kraft.
Die Abrechnungspflicht ist vom Finanzmarktinfrastrukturgesetz vorgegeben. Darauf abgestützt hat die FINMA festzulegen, ab wann die Abrechnungspflicht für welche Derivatekategorien erfüllt werden muss. Dies ist Gegenstand der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA, die am 1. September 2018 in Kraft tritt. Damit werden die Übergangsfristen von 6, 12 und 18 Monaten gemäss der bundesrätlichen Finanzmarktinfrastrukturverordnung ausgelöst.
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