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Internationale Sanktion

Änderung der Verordnung vom 18. Mai 2016 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (SR 946.231.127.6)

Der Bundesrat hat am 22. Februar 2017 die Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) erneut verschärft. Im Finanzbereich wird insbesondere neu bestimmt, dass die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Nordkoreas in der Schweiz sowie deren diplomatische Angestellte nur jeweils ein Bankkonto unterhalten dürfen. Überzählige Konten müssen geschlossen werden. Die Änderung tritt am 22. Februar 2017 um 18:00 Uhr in Kraft.


Alle übrigen Informationen zur Verordnung sind hier einsehbar.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die beschlossenen Massnahmen unverzüglich umzusetzen.

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