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2015

Schweizer Too-big-to-fail-Regime entscheidend verstärkt

Der Bundesrat hat neue Eckwerte für die Kapitalausstattung von systemrelevanten Banken festgelegt und entschieden, mit weiteren Massnahmen das bestehende Too-big-to-fail-Regime und damit die Widerstandsfähigkeit dieser Banken zu stärken. Die Leverage Ratio für global systemrelevante Banken liegt neu bei fünf Prozent. Zudem müssen diese Banken Gone-Concern-Anforderungen in gleicher Höhe erfüllen. Das Total des verlusttragenden Kapitals liegt damit bei zehn Prozent des Gesamtengagements. Weiter sollen die Schweizer Notfallpläne bis 2019 umsetzbar sein. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst die Entscheide des Bundesrats. 
Der Bundesrat hat anlässlich seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Schweizer Too-big-to-fail-Regime zu stärken. Damit folgt er seiner Ankündigung vom Februar 2015. Damals würdigte der Bundesrat die Stossrichtung der bereits geltenden Massnahmen für systemrelevante Banken als grundsätzlich geeignet, die Too-big-to-fail-Problematik in der Schweiz zu entschärfen. Er sah jedoch Anpassungsbedarf, insbesondere bei den Kapitalanforderungen und der Umsetzbarkeit der Notfallpläne. Die FINMA unterstützt die heutigen Entscheide ausdrücklich. FINMA-Direktor Mark Branson unterstreicht: „Diese Anpassungen stärken die Widerstandskraft der Grossbanken, die Stabilität des Schweizer Finanzsystems und somit die gesamte Volkswirtschaft.“ 

Fünf Prozent Leverage Ratio – total zehn Prozent verlusttragendes Kapital

Neu müssen global systemrelevante Banken Anforderungen für ein total verlusttragendes Kapital erfüllen. Dieses dient einerseits dazu, mögliche Verluste in der laufenden Geschäftstätigkeit zu absorbieren (Going Concern), andererseits eine Sanierung oder geordnete Abwicklung (Gone Concern) zu unterstützen. (Einzelheiten siehe Faktenblatt.)

 

Demnach soll für global systemrelevante Banken eine Leverage Ratio von fünf Prozent (Going Concern) gelten. Die fünf Prozent beziehen sich auf das Gesamtengagement als Mass für alle Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte. Mindestens 3,5 Prozent sind in hartem Kernkapital zu halten, der Rest in Tier-1-Anleihen, die gewandelt oder abgeschrieben werden müssen, wenn die Quote hartes Kernkapital unter sieben Prozent (High Trigger) fällt. Zusätzlich müssen, wiederum am Gesamtengagement gemessen, neu weitere fünf Prozent verlusttragender Verbindlichkeiten, sogenanntes Bail-in-Kapital für den Sanierungs- oder Abwicklungsfall, gehalten werden (Gone Concern). Umgerechnet auf die risikogewichteten Anforderungen ergibt sich ein Total von 28,6 Prozent, bestehend aus je 14,3 Prozent. Im Going Concern müssen mindestens zehn Prozent in Form von hartem Kernkapital gehalten werden. 

Anpassungen sorgen für eine gute Kapitalisierung

Das neu kalibrierte System stellt somit Anforderungen an das Total des verlusttragenden Kapitals von 28,6 Prozent der risikogewichteten Aktiven oder zehn Prozent des Gesamtengagements. Die Leverage Ratio dient im Schweizer System weiterhin als Sicherheitsnetz. Die Einführung der erhöhten Kapitalanforderungen erfolgt linear bis Ende 2019. Sie sorgen dafür, dass die global systemrelevanten Banken in Zukunft über bedeutend mehr verlusttragendes Kapital verfügen. Mark Branson hält dazu fest: „Das Going-Concern-Kapital stärkt die Sicherheit und Widerstandskraft der Institute, das Gone-Concern-Kapital haftet im Krisenfall. Die Schweiz gehört damit zu den Ländern mit international führenden Going-Concern-Anforderungen für global systemrelevante Banken und legt zudem als erstes Land verbindliche Gone-Concern-Anforderungen fest. Sie nimmt damit international eine Führungsrolle ein.“

 

Die beiden Grossbanken haben seit Einführung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung im Jahr 2012 ihre Kapitalausstattung kontinuierlich verbessert. Gegenwärtig beträgt die Leverage Ratio1 von UBS 3,6 Prozent und jene von Credit Suisse 3,7 Prozent. Beide Banken haben auch bereits erstes Bail-in-Kapital auf Holdingstufe im Wert von mehreren Milliarden Franken ausgegeben. 

Notfallpläne müssen bis 2019 umsetzbar sein

Als weitere Massnahme schreibt der Bundesrat neu vor, dass die Schweizer Notfallpläne der global systemrelevanten Banken zwingend bis Ende 2019 umsetzbar sein müssen. Beide Grossbanken haben mit Anpassungen in ihrer Organisationsstruktur bereits wichtige Schritte in die richtige Richtung angekündigt und teils umgesetzt. Allerdings bestehen weiterhin viele operationelle und finanzielle Verflechtungen innerhalb der Konzerne, welche die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen gegenwärtig erschweren würden. Die Befristung sorgt nun dafür, dass die Fortführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz im Krisenfall bis spätestens 2019 gesichert sein muss. 

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77,vinzenz.mathys@finma.ch

 

1 Tier-1-Leverage-Ratio (nach Ablauf der Übergangsregeln)

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Schweizer Too-big-to-fail-Regime entscheidend verstärkt

Zuletzt geändert: 21.10.2015 Grösse: 0.28  MB
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Faktenblatt: Die neuen Too-big-to-fail-Kapitalanforderungen für global systemrelevante Banken in der Schweiz

Die Schweiz erlässt international führende Kapitalvorschriften und stärkt mit weiteren Massnahmen ihr bestehendes Too-big-to-fail-Regime und damit die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken.

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