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Internationale Sanktion

Neue Verordnung vom 5. Dezember 2014 über Massnahmen gegenüber Jemen (SR 946.231.179.8)

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht insbesondere Finanzsanktionen gegen bestimmte natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen vor. Die drei betroffenen Personen werden im Anhang aufgeführt. Die Verordnung tritt am 5. Dezember 2014 um 18 Uhr in Kraft.

Die Verordnung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar:

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
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