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2014

Liquiditätsregulierung: Beginn der Beobachtungsperiode zur NSFR

Die Quote für strukturelle Liquidität («Net Stable Funding Ratio», NSFR) ist Teil der neuen Liquiditätsregulierung unter Basel III. Sie soll in der Schweiz ab 2018 als Mindestanforderung gelten. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bereitet die Einführung dieser Liquiditätskennzahl vor. Dafür verlangt die FINMA von den Beaufsichtigten zu Testzwecken ab 2015 eine entsprechende Berichterstattung.

Der Basler Ausschuss hat die NSFR am 31. Oktober 2014 verabschiedet. Die NSFR wird die Quote für kurzfristige Liquidität («Liquidity Coverage Ratio», LCR) gemäss internationalem und schweizerischem Fahrplan zur Einführung der Basel-III-Bestimmungen ab 2018 als regulatorischen Mindeststandard ergänzen.

Wie für die Einführung der LCR soll der Einführung der NSFR eine mehrjährige Beobachtungsperiode mit Datenerhebungen vorausgehen. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei der Umsetzung der LCR bewährt. Die Datenerhebungen dienen mehreren Zwecken. Erstens können sich die Banken auf die neue Regulierung vorbereiten. Insbesondere erlaubt dies den Banken, ihre Bank- und Funding-Steuerung anhand der neuen Kennzahl anzupassen und ihre Berichterstattung aufzubauen. Zweites werden die erhobenen Daten in die Diskussion der nationalen Arbeitsgruppe zur Liquiditätsregulierung bei der Ausarbeitung der NSFR-Regulierung einfliessen. Dort werden sie unter anderem die Grundlage zur Erörterung von Kalibrierungsfragen und der Diskussion zur Gestaltung des neuen NSFR-Liquiditätsnachweises sein. Letztlich ermöglichen die erhobenen Daten den Behörden, die Auswirkung der Einführung von Mindestanforderungen zur NSFR abzuschätzen.

Die Beobachtungsperiode dauert drei Jahre und ist in zwei Etappen unterteilt. Im Vorfeld der Einführung der NSFR erhebt die FINMA folgende Daten:

  • Test-Reporting: 5 Test-Quartalsberichte basierend auf Excel-Erhebungsformularen beginnend mit dem 31. Dezember 2014 für alle Banken der Aufsichtskategorie 1 bis 3 und ausgewählten Instituten der Aufsichtskategorie 4.
  • Allgemeine Berichterstattung: Quartalsberichterstattung basierend auf SNB-Meldeformularen für alle Banken ab dem 2. Quartal 2016 bis Ende 2017.

Die FINMA schaltet einen Erhebungsbogen mit dazugehörigen Bearbeitungshinweisen für die Berichterstattung der Beaufsichtigen zu Testzwecken auf. Weitere Hintergrundinformationen zum Konzept der NSFR und dem Aufbau des Erhebungsbogens sind in den Bearbeitungshinweisen enthalten.

Da es sich um eine Test-Berichterstattung handelt, kann sich der Erhebungsbogen noch verändern. Möglich sind periodische Anpassungen am Erhebungsformular. Die Test-Berichterstattung zu den zusätzlichen Beobachtungskennzahlen ist nicht Teil dieser Test-Berichterstattung. Über den Beginn des Test-Berichterstattung zu den Beobachtungskennzahlen wird die FINMA im 1. Halbjahr 2015 informieren.

Bearbeitungshinweise

Liquiditätsregulierung: Beginn der Beobachtungsperiode zur NSFR

Zuletzt geändert: 02.02.2016 Grösse: 1.02  MB
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NSFR Berechnungsvorlage

(in English)

Zuletzt geändert: 02.02.2016 Grösse: 0.25  MB
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