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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Dezember 2013 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden drei natürliche Personen in den Anhang aufgenommen, 13 natürliche Personen und fünf Unternehmen aus dem Anhang gestrichen sowie 234 Einträge mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Änderung tritt am 20. Dezember 2013 in Kraft.

 

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

 

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

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