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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. Mai 2013 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Eine Person wurde gestrichen. Die Änderung tritt am 8. Mai 2013 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite

des SECO abrufbar.
 
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