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Medienmitteilung
2012

LIBOR: FINMA schliesst Verfahren gegen UBS und zieht unrechtmässige Gewinne ein

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA beendet ihr Verfahren gegen die UBS AG im Zusammenhang mit der Eingabe von Zinssätzen, insbesondere für den London Interbank Offered Rate (LIBOR). Die FINMA stellt fest, dass die UBS in schwerer Weise gegen schweizerische Finanzmarktgesetze verstossen hat und ordnet Massnahmen zur Verbesserung der entsprechenden Prozesse an. Die FINMA ordnet die Einziehung von Gewinnen zugunsten des Bundes in der Höhe von CHF 59 Millionen an.

Nach eingehenden Vorabklärungen untersuchte die FINMA in einem Enforcementverfahren, ob die UBS bei der Eingabe von Zinssätzen in der Schweiz oder im Ausland schweizerisches Aufsichtsrecht verletzt hatte. Dies geschah in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Behörden. Die FINMA konzentrierte sich in ihrem Verfahren auf den Zeitraum von 2006 bis 2010 und namentlich auf drei Bereiche:

  • Einflussnahmen auf die Eingabe von Zinssätzen zur Begünstigung eigener Handelspositionen
  • Richtungsvorgaben zur Eingabe von Zinssätzen aus Reputationsüberlegungen während der Finanzkrise
  • Kontrollsysteme der UBS im Zusammenhang mit der Eingabe von Zinssätzen

Gravierende Fälle von Einflussnahme zur Begünstigung eigener Handelspositionen

Im untersuchten Zeitraum ersuchten UBS-Händler die Mitarbeitenden der Bank, die für die Eingabe der Zinssätze verantwortlich waren, in zahlreichen Fällen um die Eingabe höherer oder tieferer Werte. Damit versuchten die Händler die Eingaben so zu beeinflussen, dass UBS-Eigenhandelspositionen begünstigt wurden. Zudem verfolgten die Händler selbst beträchtliche Eigeninteressen. Belegt ist, dass ein grosser Teil solcher Anfragen von den für die Libor-Eingaben verantwortlichen Mitarbeitenden in Zürich und London akzeptiert wurde; nur in Einzelfällen kam es nachweisbar zur Ablehnung solcher Anfragen. Ein Grossteil dieser Anfragen geht auf einen einzelnen Händler zurück, der von 2006 bis 2009 in Tokio tätig war. Derselbe Händler fragte auch Mitarbeitende von Drittbanken und unabhängige Makler an, um damit die LIBOR-Eingaben von Drittbanken zu beeinflussen.

Unangebrachte Richtungsvorgaben während der Finanzkrise

Zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2007 und 2008 erteilten Kadermitarbeitende der UBS den bankintern für die Eingabe von Zinssätzen verantwortlichen Mitarbeitenden unangemessene Richtungsvorgaben. Damit wurde bezweckt, die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der UBS positiv zu beeinflussen.

Mängel in den Kontrollsystemen

Erhebliche Mängel im Bereich der Systeme und Kontrollen bei LIBOR-Submissionen innerhalb der UBS verhinderten, dass die unzulässigen Einflussnahmen aufgedeckt wurden und die Bank angemessen reagieren konnte. So waren interne Richtlinien, sofern sie überhaupt existierten, entweder mangelhaft oder wurden nicht konsequent umgesetzt. Zudem kontrollierten die zuständigen Vorgesetzten den Eingabeprozess ungenügend. Schliesslich deckten auch interne Überprüfungen durch die Compliance-Abteilung und die interne Revision das Fehlverhalten nicht auf.

Verfahren und Massnahmen der FINMA

In das geschilderte Fehlverhalten waren zahlreiche Mitarbeitende und eine begrenzte Anzahl von Führungskräften involviert. Die FINMA fand keine Hinweise, dass das damalige Topmanagement der UBS vom Fehlverhalten bei Händleranfragen oder von der Einflussnahme aus Reputationsgründen Kenntnis hatte.

Die FINMA stellt eine schwere Verletzung des Gewährs- und des Organisationserfordernisses durch die UBS fest. Ausgehend von ihrer Zuständigkeit für die konsolidierte Aufsicht der UBS-Gruppe weist die FINMA die Bank an, eine Reihe von Massnahmen umzusetzen, welche die Prozesse und Kontrollen für die Eingabe von Zinssätzen verbessern. Die FINMA wird die konkrete Umsetzung der von ihr angeordneten Massnahmen bei der UBS eng begleiten. Die Bank hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen. Die FINMA ordnet zudem die Einziehung von Gewinnen zugunsten des Bundes in der Höhe von CHF 59 Millionen an. Der Entscheid der FINMA kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Verantwortung für das Verfahren und die vorangehenden Vorabklärungen lag beim General Counsel der FINMA. Mark Branson, Leiter Geschäftsbereich Banken, befand sich angesichts seiner leitenden Stellung bei UBS in Japan in den Jahren 2006/2007 während der gesamten Verfahrensdauer in einem strikten Ausstand. Er war nicht über den Gang der aufsichtsrechtlichen Untersuchung informiert und war auch nicht an den diesbezüglichen Entscheidungen der FINMA beteiligt. Damit trägt die FINMA der Rechtsprechung des Bundesgerichts Rechnung, wonach bereits jeder Anschein von Befangenheit zu vermeiden ist.

Weitere Verfahren im Zusammenhang mit LIBOR und anderen Referenzzinssätzen

Zeitgleich mit dem Verfahren der FINMA erfolgten auch Untersuchungen der britischen Aufsichts-behörde Financial Services Authority (FSA), der amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commodity Futures Trading Commission (CFTC) sowie des U.S. Department of Justice (DoJ). Die FINMA tauschte sich mit ausländischen Behörden über die etablierten Amtshilfekanäle aus.

Der LIBOR gilt als weltweit wichtigster Referenzzinssatz für Zinsen in unterschiedlichen Währungen. Er wird durch die British Bankers’ Association (BBA) verwaltet. Gewinne oder Verluste von vielen Zinsprodukten hängen von Veränderungen des LIBOR ab. Seit 2008 wurden Banken, die zur Berechnung von LIBOR und anderen Referenzzinssätzen beitrugen, Falscheingaben vorgeworfen. Zurzeit ermitteln Aufsichts-, Straf- und Wettbewerbsbehörden in mehreren Ländern gegen mehr als ein Dutzend Banken im Zusammenhang mit mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
FINMA Summary Report UBS LIBOR

Zuletzt geändert: 19.12.2012 Grösse: 0.19  MB
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